Aktuelles zu unseren Tagespflegen (18.03.2020)

Die Ordnungsbehörden der Kommunen haben angewiesen, die Tagespflegen vorerst bis auf weiteres zu schließen.

Eine Notfallbetreuung soll aufrecht erhalten für Pflegebedürftige die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- und Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist, also welche in den Arbeitsbereichen des Gesundheitswesens (u.a. Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen für Medizinprodukte etc.), Versorgung (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr und so weiter arbeiten.


Zudem auszunehmen sind Besucher von Tagespflegen, deren häusliche Versorgung bei Wegfall der teilstationären Pflege- und Betreuung glaubhaft gefährdet ist. Dieses entscheidet die Einrichtungsleitung der Tagespflege. Ferner wird bestimmt, dass ein zumutbarer Transport der Personen, die weiterhin unter diesen Kriterien in die Tagespflege gehen dürfen, sichergestellt ist. Diesem kann Rechnung dadurch getragen werden, erhöhte Sicherheitsabstände einzuhalten, durch Einzel-Transporte oder durch das private bringen des Gastes.

Für Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch in der jeweiligen Tagespflege.

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